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BBK Nr. 16 vom Seite 744

Aufzeichnungspflichten im AEAO zu § 146 AO

Miriam Wied

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 759Im Februar dieses Jahres hatte die Finanzverwaltung den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 AO veröffentlicht, der Gegenstand einer Kurzanalyse in BBK 6/2018 S. 266 war. Die nunmehr endgültige Fassung des enthält einige punktuelle Klarstellungen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Wichtige Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung

1. Grundsätze der Einzelaufzeichnungspflicht

[i]BMF, Schreiben v. 19.6.2018 - IV A 4 - S 0316/13/10005 :053, BStBl 2018 I S. 706 NWB KAAAG-87345 Eine sinnvolle klarstellende Ergänzung besagt, dass der Ausweis des Steuerbetrags in einer Summe nach § 32 UStDV in der Rechnung und die Zusammenfassung des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags in einer Summe nach § 33 Satz 1 Nr. 4 UStDV in der Rechnung möglich sind.

Ferner wird klargestellt, dass auch elektronische Vorsysteme mit externer Geldaufbewahrung als elektronische Aufzeichnungssysteme gelten. Ziel ist sicherzustellen, dass als elektronische Aufzeichnungssysteme nicht nur elektronische Registrierkassen und PC-Kassensysteme mit integrierter Geldaufbewahrung gemeint sind, sondern z. B. auch Taxameter oder elektronische Waagen (ohne Registrierkassenfun...