Arbeitshilfe September 2020

Keine Prozesszinsen nach § 236 AO bei anderweitiger Zuweisung der Erstattungsberechtigung im Erhebungsverfahren

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Prozesszinsen nach § 236 AO bei abgeschlossenem Festsetzungsverfahren

Besteht ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO für die Dauer der Rechtshängigkeit einer finanzgerichtlichen Klage, wenn das Festsetzungsverfahren abgeschlossen ist und nur noch Fragen hinsichtlich des Erhebungsverfahrens offen sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAG-90417