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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 2893/16

Gesetze: SGG § 55; SGB X § 44

Leitsatz

Leitsatz:

1. Wird eine Klage auf Feststellung von Unfallfolgen rechtskräftig abgewiesen, steht diese Rechtskraft einem Anspruch auf Rücknahme des früheren, bestandskräftigen, Unfallfolgen verneinenden Bescheides nach § 44 SGB X entgegen. Denn es steht auf Grund der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung fest, dass Unfallfolgen nicht vorliegen, der frühere Bescheid also rechtmäßig ist.

2. Die Beteiligten sind an die Auslegung eines Bescheides durch das Gericht in dem ersten Klageverfahren gegen diesen Bescheid gebunden.

Fundstelle(n):
JAAAG-90169

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