Handbuch Bilanzsteuerrecht
3. Aufl. 2018
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Kapitel B.VII: Verbindlichkeiten
RA/StB Nicole Kamradt, Essen
RA/StB Jürgen Sievert, Köln
1. Grundlagen
6160Insgesamt finden sich sowohl im Handelsgesetzbuch als auch in den steuerlichen Vorschriften nur wenige Regelungen zu Verbindlichkeiten. Konkretisierung über den Inhalt und die Reichweite des Begriffs der Verbindlichkeit enthalten weder die handels- noch die steuerrechtlichen Vorschriften. Jedenfalls stellen Verbindlichkeiten, die für eine rechtlich begründete oder faktische Belastung des Steuerpflichtigen stehen, steuerlich ein negatives Wirtschaftsgut dar.
Zur Negativabgrenzung von Verbindlichkeiten kann insbesondere auf die Bilanzpositionen Eigenkapital (s. Rz. 5040 ff.) und Rückstellungen (s. Rz. 5520 ff.) als ein hilfreiches Instrument zur Begriffsbestimmung zurückgegriffen werden. Rückstellungen und Verbindlichkeiten unterscheiden sich insbesondere dadurch, dass dem Grunde und der Höhe nach sichere Verpflichtungen als Verbindlichkeiten qualifiziert werden. Rückstellungen liegen dagegen vor, wenn der Verpflichtungsgrund und/oder die Höhe der Verpflichtung noch nicht abschließend feststehen.
Hinsichtlich der Bewertung von Verbindlichkeiten schreibt das Handelsgesetz den Grundsatz der Einzelbewertung...