Handbuch privater Kapitaleinkünfte
2. Aufl. 2018
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P. ABC der Kapitalanlagen
Abgeld
2186Als Abgeld (Disagio) wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem (niedrigeren) Emissionskurs (Ausgabebetrag) und dem (höheren) Rückzahlungskurs (Nennwert) einer Anleihe bezeichnet. Ein Abgeld erhöht den Kapitalertrag einer Anleihe, da der Unterschiedsbetrag in die Berechnung der Gesamtrendite einfließt. Durch ein Abgeld kann eine kapitalmarktübliche Verzinsung erreicht werden. Der Abschlag vom Nennwert wird auch als Emissionsdisagio bezeichnet. Die betroffenen Anleihen werden auch als Disagio-Anleihen (siehe Rn. 2256) bezeichnet.
Die Besteuerung beim Anteilseigner unterliegt unter Berücksichtigung etwaiger Nebenkosten der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungskosten nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG. Die Besteuerung erfolgt zum Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG, es sei denn, es greifen die Regelungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 bzw. Abs. 6 EStG.
Die inländischen Kapitalerträge unterliegen dem Abzug vom Kapitalertrag. Der Steuerabzug ist im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer durch die auszahlende Stelle vorzunehmen.
Abschlag-Floater
2187Siehe Floating Rate Notes, Rn. 2275.
Abtretung
2188Unter einer Abtretung versteht man die entgeltliche Über...