Handbuch privater Kapitaleinkünfte
2. Aufl. 2018
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N. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Hinweise zu Kapitalanlagen
I. Einführung
2131Im Jahr 2015 wurden von der Finanzverwaltung Erbschaft- und Schenkungsteuern i. H. von 5,5 Mrd. € erstmalig festgesetzt, die kassenmäßigen Steuereinnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrugen 6,3 Mrd. €. Die den Veranlagungen zugrunde liegenden Vermögensübertragungen beliefen sich auf 102 Mrd. €. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer nimmt daher im Bereich der steuerlichen Beratung einen erheblichen Stellenwert ein. Die folgenden Ausführungen sollen daher einen Überblick über die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rahmenbedingungen geben, insbesondere wenn Kapitalvermögen vererbt oder verschenkt wird.
Ergebnisse zur Erbschaft- und Schenkungsteuer 2015
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Erbschaft- und Schenkungsteuer 2015 | Mrd. € | Veränderungen zum Vorjahr | |
Mrd. € | in % | ||
Geerbtes und
geschenktes Vermögen (vor Abzug von Steuerbefreiungen) | 102,0 | – 6,8 | – 6,2 |
und
zwar: | |||
Land- und
forstwirtschaftliches Vermögen (brutto) | 1,0 | – 1,7 | – 63,0 |
Grundvermögen
(brutto) | 17,6 | 1,5 | 9,2 |
Betriebsvermögen
(brutto) | 42,4 | – 6,0 | – 12,4 |
Übriges Vermögen
(brutto) | 42,4 | 0,8 | 1,9 |
davon: | |||
Anteile an
Kapitalgesellsch... |