Handbuch privater Kapitaleinkünfte
2. Aufl. 2018
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M. Internationales Steuerrecht
I. Allgemeines
1961Internationales Steuerrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die bei Steuerfällen mit Auslandsbezug von Bedeutung sind. Es kann sich dabei um innerstaatliche (deutsche) oder um ausländische Rechtsnormen handeln. Gleichzeitig bestimmen internationale Abkommen und Verträge das Internationale Steuerrecht. Diese regeln, welcher Staat welchen Vorgang besteuern darf. Sie stellen außerdem Regeln auf, wie eine doppelte Besteuerung vermieden werden kann, die sich ansonsten aufgrund des jeweils nationalen Steuerrechts (mit Welteinkommensprinzip) ergeben würde. Andererseits können Verträge und Abkommen Vergünstigungen begründen, die ein Steuerpflichtiger erhält, der unter den Regelungsgehalt dieser Verträge fällt.
1962Das Internationale Steuerrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nicht zuletzt tragen die Globalisierung als auch die höhere systematische Durchlässigkeit aufgrund von supranationalen bzw. anderer völkerrechtlichen Abkommen sowie der durch das Internet stark vereinfachte Zugang zu ausländischen Märkten zu dieser Entwicklung bei.
1963Durch die vereinfachten Investitionsmöglichkei...