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LSG Bayern Urteil v. - L 9 AL 98/16

Leitsatz

Leitsatz:

Stützt sich die Ablehnung eines Gründungszuschusses auf zwei Ermessensgesichtspunkte und ist einer davon sachwidrig, können die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit die Ermessensentscheidung der Bundesagentur für Arbeit nur dann halten, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Bundesagentur ihre Ablehnung nicht nur wegen des kumulativen Vorliegens beider Ermessensgesichtspunkte getroffen hat.

Fundstelle(n):
GAAAG-89646

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