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StuB Nr. 13 vom Seite 453

Erbringung von Nichtprüfungsleistungen nach der EU-APrVO

Erläuterungen und Konkretisierungen im „IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers“

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

Als Ergebnis der mit dem Grünbuch zur Abschlussprüfung angestoßenen Diskussion um die Reform der gesetzlichen Abschlussprüfung in ihren Mitgliedstaaten hat die EU im April 2014 die neu gefasste Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen sowie die neue Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (EU-APrVO) veröffentlicht. Beide Regelwerke waren erstmals bei Abschlussprüfungen über Berichtszeiträume mit Beginn nach dem anzuwenden. Zentrales Motiv der mit den Regelwerken verbundenen Neuerungen waren die Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und infolge dessen die Erhöhung der Prüfungsqualität. Diesem Ziel dienen vor allem die in der EU-APrVO enthaltenen neuen „Spielregeln“ für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch Abschlussprüfer. Diese Spielregeln sind in Art. 5 und 4 EU-APrVO normiert. Darin werden ein umfangreicher Katalog verbotener Nichtprüfungsleistungen ( „Blacklist“), das Billigungserfordernis für zulässige Nichtprüfungsleistungen und eine Begrenzung der vom Abschlussprüfer für zulässig erbrachte Nichtprüf...