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Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes
Überblick über die Änderungen des Einkommensteuergesetzes und weiterer Gesetze
[i]Hechtner, NWB 18/2018 S. 1308Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll die erste Stufe der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für 2019 angekündigten Erhöhung des Kindergelds umgesetzt werden. Außerdem werden zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums sowie zum Ausgleich der kalten Progression der Grundfreibetrag und der Einkommensteuertarif angepasst.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Änderungen des Einkommensteuergesetzes
1. Erhöhung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG)
[i]Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten:Zur steuerlichen Entlastung der Familien wird der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) in zwei Schritten erhöht.
Für [i]um insgesamt 192 € für 2019 und...das Kalenderjahr 2019 soll der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um jeweils 96 € (insgesamt 192 €) auf 2.490 € (insgesamt 4.980 €) erhöht werden (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG-E in der Fassung des Art. 1 des Gesetzentwurfs). Die steuerliche S. 2027Entlastungswirkung der Erhöhung des Kinderfreibetrags um 192 € entspricht dem Jahresbetrag der Kindergelderhöhung von 60 € (zur Änderung in...