Lehrbuch Einkommensteuer
24. Aufl. 2018
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Kapitel 13: Steuertarif
Friebel/Schneider/Schoor Fallsammlung Einkommensteuer, 21. Aufl., Kapitel 12
13.1 Allgemeines
2381–2383(Einstweilen frei)
13.1.1 Grundsätze zum Steuertarif
2384Die tarifliche Einkommensteuer in den Veranlagungszeiträumen ab 2016 bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (§ 32a Abs. 1 Satz 1 EStG). Dabei besteht in Deutschland ein progressiver Einkommensteuertarif, der sich in fünf Tarifzonen gliedert. Durch die Gewährung eines persönlichen Grundfreibetrages i. H. von 9 000 €/18 000 € (Grund-/Splittingtarif 2018), bis zu dem keine ESt erhoben wird und durch die progressive Gestaltung soll der ESt-Tarif der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend Rechnung tragen. Den beiden Progressionszonen schließen sich zwei Proportionalzonen mit dem gleichbleibenden Steuersatz von 42 % und 45 % an.
2385Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss (v. 2 BvL 5/91, BStBl 1993 II 413) gefordert, dass bei der Einkommensbesteuerung dem Steuerpflichtigen die Erwerbsbezüge belassen werden, die er zur Deckung seines existenznotwendigen Bedarfs benötigt.
Durch die Steuerreformen werden daher die Grundfreibeträge laufend w...