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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 520/16

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 MarkenG, § 26 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Denk Getränk/Denk" – zur rechtserhaltenden Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marke – zur Kennzeichnungskraft – zur Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und -unähnlichkeit – teilweise Verwechslungsgefahr – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr – teilweise Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2018:040418B29Wpat520.16.0

Fundstelle(n):
KAAAG-87264

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