Erbschaftsteuer: Junges Verwaltungsvermögen bei Aktivtausch
Leitsatz
Verwaltungsvermögen,
das dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahren
zuzurechnen war (sog. junges Verwaltungsvermögen), liegt nicht nur
dann vor, wenn es zuvor eingelegt wurde, sondern auch dann, wenn
das Verwaltungsvermögen aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder
hergestellt worden ist (sogen. Aktivtausch).
Dies
gilt auch dann, wenn im Einzelfall - Umschichtung eines Wertpapierdepots
- keine Missbrauchsgefahr vorliegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 8 Nr. 10 DStRE 2019 S. 620 Nr. 10 EFG 2018 S. 1378 Nr. 16 ErbStB 2018 S. 263 Nr. 9 GStB 2018 S. 386 Nr. 11 VAAAG-86284
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.