Ewald Ickstadt, Marvin Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

6. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-470-54066-5

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (6. Auflage)

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1 Jahresarbeitsentgeltgrenze

gibt entsprechend den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) den Höchstwert des Einkommens an, bis zu dem jeder   Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist (§ 6 SGB V). Überschreitet das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet wird, kann der Arbeitnehmer wählen, ob er freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert bleibt oder ob er eine private Kranken- und Pflegeversicherung wählt. Die Versicherungspflicht endet jedoch erst dann, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird anhand der Entwicklung der Bruttolohnsumme und der Bruttogehaltssumme der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer des voran vergangenen Kalenderjahres zu dem vergangenen Kalenderjahr aktualisiert und in der von der   Bundesregierung mit Zustimmung des   Bundesrates erlassenen Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung im   Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

2 Jahressonderzahlung

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