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StuB Nr. 12 vom Seite 417

Neues zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Aktuelle Rechtsprechung

StB Michael Seifert

Nach § 37b EStG können Sachzuwendungen mit einem Pauschsteuersatz von 30 % durch den Zuwendenden versteuert werden. Beim Zuwendungsempfänger unterbleibt bei zulässiger Pauschalierungsanwendung eine individuelle Besteuerung. Die Rechtsprechung hat sich mit für die Praxis wesentlichen Einzelfragen zur Pauschalierung nach § 37b EStG auseinandergesetzt. Hierauf wird nachfolgend näher eingegangen.

Kernaussagen
  • Für das Zusätzlichkeitserfordernis in § 37b EStG reicht es nach dem nicht aus, dass die Zuwendung des Stpfl. zu einer Leistung eines Dritten an den Zuwendungsempfänger hinzutritt.

  • Das FG Bremen hat sich mit Urteil vom mit den steuerlichen Folgen der Überlassung von Stadion-VIP-Eintrittskarten für Bundesliga-Spiele an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde auseinandergesetzt.

  • Die Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Bundesliga-Spiel kann danach eine betrieblich veranlasste Zuwendung darstellen, die zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Leistung oder Gegenleistung erbracht wird.

I. Grundsätzliches

[i]Schmidt/Wiebecke, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Grundlagen NWB IAAAE-67929 Langenkämper, Betriebsveranstaltungen, infoCenter NWB KAAAC-37522 Pauschalbesteuerung Sachbezüge und Arbeitslohn: Checkliste zur Prüfung der Voraussetzungen für § 37b EStG und § 40 Abs. 2 EStG, Checkliste NWB YAAAE-66032 Backhaus/Engelsing, Steuerpauschalierung nach § 37b EStG für betrieblich veranlasste Zuwendungen, NWB 21/2018 S. 1502 NWB EAAAG-83825 Seifert, Aktuelle Entwicklungen zur Pauschalierung nach § 37b EStG, StuB 18/2017 S. 708 NWB NAAAG-57017 Seifert, § 37b EStG: Neues zur Bemessungsgrundlage, StuB 3/2017 S. 119 NWB IAAAG-36436 Kanzler, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kom...