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StuB Nr. 12 vom Seite 440

DRS 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“

Ein Update zu E-DRS 33

Dr. Benjamin Roos

Das Erfordernis, eine Währungsumrechnung durchzuführen, kann sich sowohl im Jahres- als auch im Konzernabschluss ergeben. Obwohl das HGB mit § 256a und § 308a spezielle Regelungen zur Währungsumrechnung enthält, ergeben sich in der Praxis immer wieder Auslegungs- und Zweifelsfragen. Dies hat das DRSC zum Anlass genommen, einen Standard zu erarbeiten, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt. Der als Ergebnis hieraus resultierende DRS 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ wurde am vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist nunmehr verpflichtend für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

Zülch, Währungsumrechnung im Jahresabschluss und Konzernabschluss (HGB, IFRS), infoCenter
NWB IAAAC-32093

Kernaussagen
  • Zur Vermeidung von Auslegungs- und Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung hat das DRSC am den DRS 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ veröffentlicht.

  • DRS 25 enthält neben den Regelungen zur Währungsumrechnung im Konzernabschluss auch einen Abschnitt zur Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften nach allgemeinen Grundsätzen und nach § 256a HGB. Es...