Jahresabschluss kompakt
3. Aufl. 2019
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WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps
1. Wesentliches zur Gewinn- und Verlustrechnung
1.1 Allgemeines
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist gem. § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Die Gliederung der GuV erfolgt nach Maßgabe von § 275 Abs. 2 bzw. 3 HGB. Da in Deutschland die Anwendung des Gesamtkostenverfahrens deutlich weiter verbreitet ist, werden im Folgenden die Einzelpositionen der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren näher erläutert.
Durch die GuV wird die Ertragslage des Unternehmens mittels Gegenüberstellung aller Erträge und Aufwendungen sowie deren Zuordnung zu den einzelnen Erfolgsquellen (betriebliches Ergebnis, Finanzergebnis sowie steuerliche Einflüsse) dargestellt.
Bei der Erstellung der GuV ist insbesondere auf eine Kontinuität bei der Zuordnung der einzelnen Konten zu den GuV-Positionen im Vergleich zu den Vorjahren zu achten, soweit davon keine begründeten Abweichungen erforderlich sind (Stetigkeitsprinzip gem. § 265 Abs. 1 HGB). Des Weiteren ist der Ausweis in der GuV mit den darauf bezogenen Positionen in der Bilanz abzustimmen (z. B. Abschreibungen und Gewinn...