Jahresabschluss kompakt
3. Aufl. 2019
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WP/StB Armin Wilting
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Die liquiden Mittel setzen sich auf der Aktivseite gem. § 266 Abs. 2 HGB zusammen aus:
Kassenbestand,
Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks.
Der Kassenbestand inklusive aller Nebenkassen einschließlich Sorten (im Kassenbestand enthaltene Zahlungsmittel ausländischer Staaten) ist zum Bilanzstichtag mengenmäßig zu erfassen; über die Bestandsaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen.
Guthaben bei Kreditinstituten (inklusive Bundesbankguthaben) umfassen alle Guthaben bei Kreditinstituten. Hierunter fallen auch Guthaben bei ausländischen Banken und Zentralbanken. Sind die Guthaben nicht frei verfügbar, ist zu klären, ob ein Ausweis unter den sonstigen Vermögensgegenständen oder ein gesonderter Ausweis sinnvoll ist (z. B. bei Bausparguthaben).
Bitcoins bzw. Kryptowährungen fallen nicht unter diesen Posten, sondern sind grundsätzlich unter den sonstigen Vermögengegenständen zu bilanzieren.
Scheckbestände müssen durch eine körperliche Inventur erfasst werden, über die ein Aufnahmeprotokoll zu erstellen ist.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinst...