Jahresabschluss kompakt
3. Aufl. 2019
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WP/StB Armin Wilting
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Der Posten „Sonstige Vermögensgegenstände“ lässt sich als Sammelposten zur Erfassung aller, nicht an anderer Stelle auszuweisenden Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens charakterisieren.
Unter diesem Posten sind z. B. auszuweisen:
Genossenschaftsanteile ohne Anlagecharakter,
kurzfristig gewährte Darlehen,
Gehalts- und Spesenvorschüsse an Mitarbeiter,
gezahlte Kostenvorschüsse,
Kautionen,
Lieferantenboni,
Steuererstattungsansprüche,
Schadensersatzansprüche,
Ansprüche auf Zulagen und Zuschüsse,
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (sofern es sich dabei nicht um saldierungspflichtige Vermögensgegenstände i. S. des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB handelt),
debitorische Kreditoren,
Stückzinsen, die bis zum Abschlussstichtag aufgelaufen sind,
gezahlte Prämien im Rahmen von Optionsgeschäften und Caps, Floors, Calls, Puts und
Rückgriffsforderungen aus Leistungen im Rahmen von Bürgschaftsübernahmen und Treuhandverhältnissen.
Vorrangiger Ausweis unter einem im gesetzlichen Gliederungsschema aufgeführten Posten, wenn dessen Inhalt d...