Jahresabschluss kompakt
3. Aufl. 2019
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WP/StB/CPA Jörg Müller
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Unter der Bilanzposition „Vorräte“ erfolgt der Ausweis von Vermögensgegenständen, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt wurden.
Zu den Vorräten gehören gem. § 266 Abs. 2 HGB:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen,
fertige Erzeugnisse und Waren sowie
geleistete Anzahlungen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten alle Materialien, die als Haupt- und Nebenbestandteile oder als Betriebsstoffe in die Fertigung eingehen. Als Rohstoffe gelten dabei alle Hauptbestandteile, wie z. B. Stahl oder Kunststoff sowie vollständige Komponenten wie Getriebe oder Motoren, während Hilfsstoffe alle untergeordneten Bestandteile, wie z. B. Schrauben beinhalten. Betriebsstoffe umfassen alle betrieblichen Verbrauchsgüter. Dies sind daher neben den in der Produktion verbrauchten Schmierstoffen, z. B. auch Büromaterial oder Bestände der Werkskantine. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind immer erworben. Selbst erstellte oder bearbeitete Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter den Unfertigen E...