Jahresabschluss kompakt
3. Aufl. 2019
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StB Michaela Gräfe
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Materielle (körperliche) Sachen dienen dem Geschäftsbetrieb i. d. R. dauerhaft und sind daher dem Sachanlagevermögen zuzurechnen.
Die Bilanzposition Sachanlagen untergliedert sich gem. § 266 Abs. 2 A.II. HGB in:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken,
technische Anlagen und Maschinen,
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
Zu 2. gehören auch Betriebsvorrichtungen als selbständige Anlagegüter mit spezifischer, vom Gebäude abweichender betrieblicher Nutzung wie bspw. Aktenaufzüge oder Be-/Entlüftungsanlagen.
Eine Anpassung der jeweiligen gesetzlichen Gliederungsbezeichnung an die tatsächlich im Unternehmen vorkommenden Fälle ist sachgerecht.
1.2 Ansatz
Für das Sachanlagevermögen besteht gem. § 246 Abs. 1 HGB ein Ansatzgebot. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zum Aktivierungszeitpunkt (vgl. Abschnitt 1.3) gem. § 255 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungen zu bilanzieren. D...