Ralf Sikorski

Immobilien im Umsatzsteuerrecht

2. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79622-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66192-1

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Immobilien im Umsatzsteuerrecht (2. Auflage)

E. Der Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerrecht

I. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

1. Überblick
a) Allgemeines zum Vorsteuerabzug

401Kernstück des Mehrwertsteuersystems ist der Vorsteuerabzug, durch den die auf der Vorstufe eingetretene Belastung eines Unternehmers umsatzsteuerlich rückgängig gemacht wird. Durch dieses tragende Element wird erreicht, dass eine Belastungswirkung erst beim Endverbraucher eintritt, da ein Unternehmer grds. die Umsatzsteuer, mit denen seine Eingangsleistungen belastet sind, als Vorsteuer abziehen kann (§ 15 Abs. 1 Satz 1 UStG). Die wichtigste Regelung enthält § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, wonach ein Unternehmer die Umsatzsteuer, die ihm für ausgeführte Leistungen für sein Unternehmen offen in Rechnung gestellt wird, als Vorsteuer abziehen darf. Bei Eingangsleistungen, bei denen die Umsatzsteuerschuld auf den Unternehmer übergeht (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 UStG), ist für den Vorsteuerabzug insoweit naturgemäß keine Rechnung i. S. des § 14 UStG erforderlich, denn Umsatzsteuer und Vorsteuer entstehen kraft Gesetzes. Der leistende Unternehmer erteilt in diesen Fällen eine Nettorechnung. Hat der Unternehmer für eine Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, kann er diese ebenfalls als ...