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ZFA Nr. 6 vom Seite 17

Inklusion in der Zahnarztpraxis – das neue Schwerbehindertenrecht 2018

Oberstudienrat und Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Das Schwerbehindertenrecht 2018 ist von vielen Änderungen geprägt. Unter anderem gilt ein neuer Behinderungsbegriff und der Gedanke der Inklusion aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde verstärkt in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX übernommen. Seit 2016 wird das Schwerbehindertenrecht schrittweise durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz (BTHG) reformiert. Im Jahr 2018 ändert sich der Aufbau des SGB IX: in Teil 2 wird die Reform der Eingliederungshilfe neu aufgenommen und das Schwerbehindertenrecht beginnt mit § 151 im Teil 3.

Der Zweck bzw. die Absicht des Schwerbehindertenrechtes wird in § 1 SGB IX deutlich: „Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder sowie Menschen mit seelischen ...

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