Abgabenordnung: Hinzuschätzung auf Grund
einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen
der Bareinnahmen
Leitsatz
Bei
erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen
ist eine Hinzuschätzung auf der Grundlage einer Quantilsschätzung
im Einzelfall zulässig, wenn das Ergebnis durch weitere Erkenntnisse
(hier: Ergebnisse einer stochastischen Untersuchung) und eine partielle
Nachkalkulation gestützt wird und anderweitige Schätzungsmethoden
wie eine Geldverkehrsrechnung und eine Ausbeutekalkulation nicht
in Betracht kommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 2/2019 S. 55 EFG 2018 S. 1081 Nr. 13 KÖSDI 2018 S. 20857 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2018 S. 884 XAAAG-84163
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