Steuerrecht aktuell
2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil P: Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom
Gesamtdarstellung
(Dr. Alois Th. Nacke, Richter am BFH)
Mardorf, Die elf Gebote der elektronischen Kommunikation mittels beA, jM 2017 S. 405; Reiling, Verordnung zum Elektronischen Rechtsverkehr kommt zum , AnwBl 2017 S. 1032; Schafhausen, Bund will Dateiformate für beA vorgeben -Referentenentwurf einer Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorgelegt, AnwBl 2017 S. 723.
Mit der Verordnung zum Elektronischen Rechtsverkehr, die am in Kraft trat, sollten die technischen Rahmenbedingungen im elektronischen Rechtsverkehr vereinheitlicht werden. Sie gilt für Bundesgerichte und Gerichte der Länder. Bisher gab es eine Vielzahl von Verordnungen nebeneinander. Die wichtigsten Regelungspunkte sind:
Schriftsätze samt Anlagen müssen zukünftig immer im PDF-Format eingereicht werden.
Bis zum ist es erlaubt, auch „nicht-durchsuchbare“ PDF-Dokumente zu übermitteln.
Das Dateiformat TIFF ist „zusätzlich“ erlaubt, nicht „anstelle“ von PDF.
Wegen Sicherheitsrisiken hat die Bundesrechts...