Steuerrecht aktuell
2018
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Teil J: Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung
I. Vorbemerkung
(Dr. Alois Th. Nacke, Richter am BFH)
Ferreau, Die Sanktionierung von Parteien und das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, DÖV 2017 S. 494; Kloepfer, Parteienfinanzierung und NPD-Urteil, NVwZ 2017 S. 913; Halaczinsky, Aktuelle Änderungen des ErbStG durch das StUmgBG und PartFinÄndG, ErbStB 2017 S. 348.
Ausschluss von der Parteienfinanzierung, wenn Partei verfassungswidrig ist: Nach dem , NWB DokID: NWB UAAAG-14873, Rn. 625) war nach bisheriger Verfassungslage unterhalb der Ebene des Parteiverbots ein Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten ist. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 21) v. hat der verfassungsändernde Gesetzgeber von der ihm vorbehaltenen Möglichkeit gesonderter Sanktionierung unterhalb der Schwelle des Parteiverbots nach Art. 21 Abs. 2 GG Gebrauch gemacht. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind nun Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen, die nach einer Entscheidung des BVerfG gem. Art. 21 Abs. 4 GG nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche ...