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Bilanzierung von mietfreien Zeiten und erhaltenen pre-opening-Zuschüssen im Rechtsvergleich
I. Sachverhalt
Anfang 00 gelingt es der V-Immobilien KG für ein im Bau befindliches Einkaufzentrum die Elektrofachmarktkette M als Ankermieter zu gewinnen. M wird für eine hohe Kundenfrequenz sorgen und trägt damit zur besseren Vermietbarkeit der übrigen Flächen bei. Im Bewusstsein der Ankerstellung verlangt M einen deutlichen „Rabatt“ auf die sonst ortsübliche Miete. Die Parteien finden folgende Lösung für einen ohne Verlängerungs- oder Kaufoption geschlossen, zehnjährigen, am beginnenden Mietvertrag:
Das erste Vertragsjahr ist mietfrei. Ab ist auf Basis der (sonst) üblichen Quadratmetermiete eine Jahresmiete von 250 T€ zu zahlen.
V zahlt am einen pre-opening-Zuschuss von 180 T€ für die mit Eröffnung des Fachmarkts verbundenen Kosten (Werbung, Gewinnung Personal, Einrichtung usw.).
II. Fragestellung
Wie sind pre-opening-Zuschuss und mietfreies Jahr beim Mieter zu bilanzieren? (Abzinsungseffekte werden aus Vereinfachungsgründen vernachlässigt.)
III. Lösungshinweise
1. Der wirtschaftliche Gehalt
Ihrem Gehalt nach sind pre-opening-Zuschuss und mietfreies Jahr keine unentgeltlichen Leistungen, sondern dienen im Rah...