Steuerhinterziehung im Besteuerungsverfahren - Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen
Leitsatz
Zur Zulässigkeit einer tatsächlichen Verständigung.
Die für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung erforderlichen Feststellungen sind zwar nicht nach den Vorschriften der StPO,
sondern nach denjenigen der AO und der FGO zu treffen. Indessen ist auch im Besteuerungs- und Finanzgerichtsverfahren der
Grundsatz „in dubio pro reo” zu beachten.
Bezüglich des Vorliegens einer Steuerhinterziehung ist kein höherer Grad von Gewissheit erforderlich als für die Feststellung
anderer Tatsachen, für die das FA die Feststellungslast trägt.
Bei nicht behebbaren Zweifeln ist die Feststellung einer Steuerhinterziehung mittels reduzierten Beweismaßes nicht zulässig.
Die Schätzung der Höhe hinterzogener Steuern bleibt trotz Geltung des Grundsatzes „in dubio pro reo” möglich.
Zur Glaubwürdigkeit von Zeugen im Einzelfall.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAG-82041
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