Arbeitshilfe - Stand: 15.07.2021

Verluste von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben aus den Vorjahren sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht zu berücksichtigen?

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Sind Verluste von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben aus den Vorjahren bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und damit bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
MAAAG-81968