Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Rentenversicherungen sind als Werbungskosten abziehbar
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Revision Kläger:
Sind im Rahmen des Gesamtkonzepts der Sicherheits-Kompakt-Renten die aus den Darlehensverträgen entstandenen Refinanzierungskosten Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften, weil die Lebensversicherungen allein der Tilgung von Darlehen dienen, mit denen die Anschaffungskosten der Rentenversicherungen finanziert wurden?
Kann ein während der Klagefrist gestellter, auf § 172 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AO gegründeter Antrag auf Änderung einer Einspruchsentscheidung zur nochmaligen vollständigen rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Bescheids führen, wenn die streitigen Tat- oder Rechtsfragen bereits Gegenstand der Einspruchsentscheidung waren?
Revision FA:
Sind im Rahmen des Gesamtkonzepts der Sicherheits-Kompakt-Renten die aus den Darlehensverträgen entstandenen Refinanzierungskosten aufzuteilen, weil aus den Rentenversicherungen sonstige Einkünfte und aus den zur Tilgung eingesetzten Lebensversicherungen Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
MAAAG-81420