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Finanzgericht Hamburg  Beschluss v. - 4 K 119/15

Gesetze: ZK Art. 49 Abs. 1 ZK Art. 53 Abs. 1 ZK Art. 204 ZK Art. 212a VO (EU) Nr. 1238/2013 VO (EU) Nr. 1239/2013 Durchführungsbeschlusses 2013/707/EU Beschluss 2013/423/EU

Zollrecht: EuGH-Vorlage zum Zollschuldrecht

Leitsatz

1. Erfasst Art. 212a ZK die Befreiung von einem Antidumping- und Ausgleichszoll gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1238/2013 bzw. Art. 2 Abs. 1 VO 1239/2013?

2. Falls die Frage 1 bejaht wird: Ist bei der Anwendung von Art. 212a ZK auf den Fall des Entstehens einer Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK wegen Überschreitung der Frist gemäß Art. 49 Abs. 1 ZK die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) VO 1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) VO 1239/2013 aufgestellte Voraussetzung erfüllt, wenn das Unternehmen, welches mit dem im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2013/707/EU genannten Unternehmen - das die betreffende Ware hergestellt, versandt und Rechnung gestellt hat - verbunden ist, zwar nicht als Einführer der betreffenden Ware tätig war und auch nicht für dessen Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gesorgt hatte, jedoch eine diesbezügliche Absicht besaß und die betreffende Ware auch tatsächlich geliefert erhielt?

3. Falls die Frage 2 bejaht wird: Dürfen bei der Anwendung von Art. 212a ZK auf den Fall des Entstehens einer Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK wegen Überschreitung der Frist gemäß Art. 49 Abs. 1 ZK eine Verpflichtungsrechnung und eine Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) und c) VO 1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. b) und c) VO 1239/2013 auch innerhalb einer von den Zollbehörden gemäß Art. 53 Abs. 1 ZK gesetzten Frist vorgelegt werden?

4. Falls die Frage 3 bejaht wird: Erfüllt eine Verpflichtungsrechnung gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) VO 1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. b) VO 1239/2013, die anstelle des Durchführungsbeschlusses 2013/707/EU den Beschluss 2013/423/EU nennt, unter den Bedingungen des Ausgangsrechtsstreits und der Berücksichtigung allgemeiner Rechtsgrundsätze die Voraussetzungen von Anhang III Nr. 9 VO 1238/2013 und Anhang 2 Nr. 9 VO 1239/2013?

5. Falls die Frage 4 verneint wird: Darf bei der Anwendung von Art. 212a ZK auf den Fall des Entstehens einer Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK wegen Überschreitung der Frist gemäß Art. 49 Abs. 1 ZK eine Verpflichtungsrechnung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) VO 1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. b) VO 1239/2013 auch noch im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zollschuldfestsetzung vorgelegt werden?

Fundstelle(n):
FAAAG-80809

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