Gesetze:
ZK
Art. 49 Abs. 1
ZK Art. 53
Abs. 1
ZK Art. 204
ZK Art. 212a
VO (EU) Nr. 1238/2013
VO (EU) Nr. 1239/2013
Durchführungsbeschlusses 2013/707/EU
Beschluss 2013/423/EU
Zollrecht: EuGH-Vorlage
zum Zollschuldrecht
Leitsatz
1. Erfasst
Art. 212a ZK die Befreiung von einem Antidumping- und Ausgleichszoll
gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1238/2013 bzw.
Art. 2 Abs. 1
VO 1239/2013?
2. Falls die Frage 1 bejaht
wird: Ist bei der Anwendung von Art. 212a ZK auf den Fall des Entstehens
einer Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK wegen Überschreitung der
Frist gemäß Art. 49 Abs. 1 ZK die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) VO
1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) VO 1239/2013 aufgestellte
Voraussetzung erfüllt, wenn das Unternehmen, welches mit dem im
Anhang des Durchführungsbeschlusses 2013/707/EU genannten Unternehmen
- das die betreffende Ware hergestellt, versandt und Rechnung gestellt hat
- verbunden ist, zwar nicht als Einführer der betreffenden Ware
tätig war und auch nicht für dessen Überführung in den zollrechtlich
freien Verkehr gesorgt hatte, jedoch eine diesbezügliche Absicht
besaß und die betreffende Ware auch tatsächlich geliefert erhielt?
3. Falls die Frage 2 bejaht
wird: Dürfen bei der Anwendung von Art. 212a ZK auf den Fall des
Entstehens einer Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK wegen Überschreitung
der Frist gemäß Art. 49 Abs. 1 ZK eine Verpflichtungsrechnung und
eine Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung im Sinne von Art. 3 Abs.
1 Buchst. b) und c) VO 1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. b) und
c) VO 1239/2013 auch innerhalb einer von den Zollbehörden gemäß
Art. 53 Abs. 1 ZK gesetzten Frist vorgelegt werden?
4. Falls die Frage 3 bejaht
wird: Erfüllt eine Verpflichtungsrechnung gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst.
b) VO 1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. b) VO 1239/2013, die anstelle
des Durchführungsbeschlusses 2013/707/EU den Beschluss 2013/423/EU
nennt, unter den Bedingungen des Ausgangsrechtsstreits und der Berücksichtigung
allgemeiner Rechtsgrundsätze die Voraussetzungen von Anhang III
Nr. 9 VO
1238/2013 und Anhang 2 Nr. 9 VO 1239/2013?
5. Falls die Frage 4 verneint
wird: Darf bei der Anwendung von Art. 212a ZK auf den Fall des Entstehens
einer Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK wegen Überschreitung der Frist
gemäß Art. 49 Abs. 1 ZK eine Verpflichtungsrechnung im Sinne von
Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) VO 1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 Buchst.
b) VO 1239/2013 auch noch im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zollschuldfestsetzung
vorgelegt werden?
Fundstelle(n): FAAAG-80809
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