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USt direkt digital Nr. 8 vom Seite 13

Berichtigung des Vorsteuerabzugs

„SEB Bankas AB“

Ralf Walkenhorst

Der EuGH hatte über die Anwendbarkeit von Art. 184 ff. MwStSystRL zu entscheiden für den Fall, dass der ursprüngliche Vorsteuerabzug anlässlich des Erwerbs von Grundstücken dem Grunde nach unzutreffend war.

I. Leitsätze

1. Art. 184 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates v. über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die darin aufgestellte Pflicht zur Berichtigung zu Unrecht vorgenommener Vorsteuerabzüge auch dann besteht, wenn der ursprüngliche Vorsteuerabzug überhaupt nicht hätte erfolgen dürfen, weil der ihm zugrunde liegende Umsatz von der Mehrwertsteuer befreit war. Dagegen sind die Art. 187 bis 189 der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass der darin vorgesehene Mechanismus zur Berichtigung zu Unrecht vorgenommener Vorsteuerabzüge in solchen Fällen nicht anwendbar ist, insbesondere dann, wenn wie im Ausgangsverfahren der ursprüngliche Vorsteuerabzug nicht gerechtfertigt war, weil es sich um eine von der Mehrwertsteuer befreite Lieferung von Grundstücken handelte.

2. Art. 186 der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten in Fällen, in denen der ursprüngliche Vorsteuerabzug überhaupt nicht hätte erfolgen dürfen, den Zeitpunkt, zu dem die Pflicht zur Berichtigung des zu Unrecht vorgenommenen Vorsteuerabzugs entsteht, und den Zeitraum, für den die ...