Das neue Datenschutzrecht in der Steuerberaterkanzlei: Praxisleitfaden zur Umsetzung der DS-GVO
1. Aufl. 2018
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Folgende personelle und organisatorische Einrichtungen sollten in der Steuerberaterkanzlei bedacht werden:
die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten,
eine gesetz- und zweckmäßige Dokumentation der Verarbeitungsprozesse,
die Einrichtung erforderlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen.
I. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten durch den Steuerberater
Eine der zentralen Maßnahmen zur Etablierung einer wirksamen und gesetzeskonformen datenschutzrechtlichen Compliance in einer Steuerberaterpraxis ist die Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter in der Steuerberaterpraxis bestellt werden muss. Diese bislang als „betrieblicher Datenschutzbeauftragter“ beschriebene Position soll eine zentrale Schnittstelle zwischen der Kanzleileitung und dem Datenschutzrecht bzw. den Datenschutzaufsichtsbehörden darstellen. Der Datenschutzbeauftragte soll im Kern eine Art Sachwalter des Datenschutzrechts sein und dabei insbesondere die Kanzleileitung sowie die weiteren Beschäftigten in der Kanzlei in datenschutzrechtlichen Fragen unterrichten und beraten. Er soll mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten (Art. 39 Abs. 1 lit. a) und d) DS-GVO).