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FG Münster Urteil v. - 7 K 715/15 E EFG 2018 S. 174 Nr. 3

Gesetze: AO § 227, AO § 238 Abs 1 Satz 1, AO § 239 Abs 1 Satz 1, AO § 163 Abs 1 Satz 1

Vollverzinsung

Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe bis April 2015, Herabsetzung und Erlass aus Billigkeitsgründen

Leitsatz

1) Der in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO festgeschriebene Zinssatz von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % per anno ist für den Zinszeitraum vom bis verfassungsgemäß.

2) Eine niedrigere Festsetzung der Steuerzinsen nach § 163 AO oder deren Erlass nach § 227 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt bei einer Verfahrensdauer von acht Monaten und keinem feststellbaren Fehlverhalten des Finanzamts nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 174 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2018 S. 924
IAAAG-79720

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