Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 2190/17 AO EFG 2018 S. 609 Nr. 8

Gesetze: FVG § 2 Abs. 1 Nr. 4, FVG § 21 Abs. 2, FVG § 21 Abs. 3, AO § 3 Abs. 2, AO § 7, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, AO § 30 Abs. 4 Nr. 1, AO § 193, AO § 196, AO § 197, AO § 200, GG Art. 20 Abs. 3

Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung

Leitsatz

  1. § 21 Abs. 3 FVG ist eine taugliche Ermächtigungsgrundlage zur Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung.

  2. Die sachliche Zuständigkeit des FA für die Anordnung dieser Teilnahme ergibt sich aus der analogen Anwendung der §§ 196, 197 AO (vgl. 8 C 30.92, BVerwGE 97, 357; entgegen (AO), EFG 2017, 543).

  3. Soweit sich die Gemeinde und der Steuerpflichtige nur im Rahmen eines steuerrechtlichen Über-Unterordnungsverhältnisses gegenüber stehen, wird durch § 21 Abs. 3 FVG die Abwägung des Interesses des Steuerpflichtigen an der Wahrung des Steuergeheimnisses und dem Interesse der Gemeinde an der Sicherung ihres Gewerbesteueraufkommens abschließend zugunsten der Gemeinde entschieden (offen gelassen in: , BFH/NV 2017, 1009).

  4. Ein Recht des Gemeindebediensteten auf Information und Einsicht besteht nur in Bezug auf gewerbesteuerlich potentiell relevante Sachverhalte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 170 Nr. 6
AO-StB 2018 S. 179 Nr. 6
DB 2018 S. 20 Nr. 14
EFG 2018 S. 609 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2018 S. 1436
OAAAG-79705

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen