Aufwendungen einer Jubiläumsfeier: Abgrenzung Geschenk zu Leistung mit Gegenleistung, Rahmenprogramm ohne eigenen Erlebniswert
Leitsatz
Aufwendungen eines Vereins und einer GmbH für Gäste einer Wochenend-Jubiläumsfeier, die ganz überwiegend beruflichen Zwecken
und der beruflichen Kontaktpflege dient, sind keine Geschenke, sondern als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen, soweit
die Gäste für die auf der Veranstaltung an sie erbrachten Leistungen konkrete Gegenleistungen in Form ihrer Anwesenheit und
des fachlichen Austauschs erbringen und dem Rahmenprogramm demgegenüber lediglich eine untergeordnete Bedeutung ohne eigenen
Erlebniswert zukommt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 12/2018 S. 555 DB 2018 S. 18 Nr. 3 DStR 2018 S. 6 Nr. 33 DStRE 2018 S. 1281 Nr. 21 DStZ 2018 S. 131 Nr. 5 EFG 2018 S. 389 Nr. 5 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 2 KÖSDI 2018 S. 20630 Nr. 2 AAAAG-79701
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