Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
29. Aufl. 2018
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Teil V: Lagebericht und Konzernlagebericht
A. Überblick
1. Bedeutung des Lageberichts und Konzernlageberichts
5000Der Lagebericht und der Konzernlagebericht sind neben dem Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss ein eigenständiges Berichtsinstrument (§§ 264 Abs. 1, 290 Abs. 1 HGB). Aufgrund seiner Ergänzungs-, Rechenschafts- und Informationsfunktion im Zusammenhang mit dem (Konzern-)Jahresabschluss rückt der (Konzern-)Lagebericht immer mehr in den Blickpunkt der interessierenden Öffentlichkeit.
Jahres- und Konzernabschluss lassen nur begrenzt die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens erkennen. Neben der vergangenheitsorientierten Berichterstattung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die aktuelle Lage des Unternehmens sind im (Konzern-)Lagebericht zukunftsorientierte Angaben zu machen, insbesondere zu den Risiken und Chancen der Unternehmenstätigkeit. Außerdem ist über finanzielle und ggf. nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zu berichten.
Ziel einer solchen Berichterstattung ist es auch, bestehende Informationsasymmetrien zwischen der Unternehmensführung und der interessierten Öffentlichkeit zu reduzieren.
5010Die pflichtgemäße Lageberichterstattung ist in Deutschland durch das BiRiLiG 1985 auf Basis des EU-R...