Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
29. Aufl. 2018
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Teil III: Konzernabschluss
A. Grundlagen
1. Begriff und Bedeutung des Konzernabschlusses
3000Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen und beliebig vielen Tochterunternehmen. Ein Unternehmen ist dann ein Mutterunternehmen, wenn es beherrschenden Einfluss auf mindestens ein anderes Unternehmen ausüben kann; dieses andere Unternehmen ist dann ein Tochterunternehmen. Ein so strukturierter Konzern wird als Unterordnungskonzern bezeichnet, weil es eine wirtschaftlich führende Einheit – das Mutterunternehmen – gibt, mit beliebig vielen geführten Einheiten, den Tochterunternehmen.
Obwohl die Kriterien, anhand derer Beherrschung gemessen wird, in den Rechnungslegungssystemen der Welt durchaus im Detail variieren, geht es im Kern immer um die Feststellung der Beherrschung, die oft auch als Kontrolle bezeichnet wird („control-concept“).
Die Volkswagen AG, die ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellt, weist in ihrem Konzernanhang 2015 eine Zahl von 1.389 Tochterunternehmen aus, beurteilt nach dem IFRS-Beherrschungs-Konzept. Davon stuft die Muttergesellschaft Volkswagen AG selbst 1.039 als wesentlich ein.
3005Ein Abschlussadressat, der nun an Volkswagen interessiert ist – vielleicht, weil e...