Zu den Anschaffungsnebenkosten von durch Ausübung einer Option erworbenen Aktien gehören grundsätzlich nicht die Anschaffungskosten der Optionsscheine
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Gehören zu den Anschaffungsnebenkosten von durch Ausübung einer Option erworbenen Aktien auch die Anschaffungskosten der Optionsscheine?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
EAAAG-79221