Arbeitshilfe August 2019

Keine gewinnmindernde Rückstellung bei einer Steuerberatungsgesellschaft wegen der Aufbewahrung von Handakten und wegen der Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum?

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Kann für die Kosten der zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum eine gewinnmindernde Rückstellung gebildet werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAG-79220