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NWB Nr. 12 vom Seite 802

Das rechtssichere Arbeitszeugnis

Erlaubte und nicht erlaubte Formulierungen und anderes Wissenswertes

Professor Dr. Klaus Olbertz

Das Thema „Arbeitszeugnis“ weist eine unverändert hohe Praxisrelevanz auf. Auch wenn bei der Auswahl von Bewerbern verschiedene Kriterien eine Rolle spielen, hat doch das Arbeitszeugnis hierbei weiterhin maßgebliche Bedeutung. Inhalt und Wortlaut des Zeugnisses entscheiden somit über das berufliche Fortkommen eines Arbeitnehmers mit. Dieser Umstand erklärt, warum Zeugnisrechtsstreitigkeiten ein absoluter „Dauerbrenner“ in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sind. Jährlich werden konstant ca. 30.000 arbeitsgerichtliche Prozesse um Zeugniserteilung und -berichtigung allein erstinstanzlich entschieden (Popp, DB 2016 S. 1075). Dabei sind die im Rahmen von Vergleichen erledigten Zeugnisstreitigkeiten sowie die im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen miterledigten Zeugnisstreitigkeiten nicht mitgezählt. Ein weiterer Grund für das hohe Streitpotenzial bei Arbeitszeugnissen dürfte in der besonderen Zeugnissprache liegen – von manchen auch als eine Art „Geheimcode“ bezeichnet, mittels dessen (nur) dem sachkundigen Leser, etwa dem Personaler, kritische Hinweise über den Arbeitnehmer transportiert werden sollen, ohne diese sprachlich für jedermann transparent benennen zu mü...