Erlass von Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge aus Kapitallebensversicherung?
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen eines Erlasses gemäß § 227 AO.
Eine bestandskräftige Steuerfestsetzung kann in einem sachlichen Billigkeitsverfahren nur dann inhaltlich nachgeprüft werden,
wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Stpfl. nicht möglich oder unzumutbar war,
sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.
Zu den Voraussetzungen eines Erlasses aus persönlichen Billigkeitsgründen.
Es kann angebracht sein, einem Stpfl. die Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge aus einer Kapitallebensversicherung zu erlassen,
wenn dies zur Sicherung der Existenzgrundlage des Stpfl. im Alter erforderlich ist.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 432 Nr. 6 KÖSDI 2018 S. 20739 Nr. 5 NWB-EV 2018 S. 112 Nr. 4 PAAAG-77992
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