Für die Frage, was zu einem einheitlichen Betrieb der LuF gehört, ist eine Gesamtwürdigung der betrieblichen Verhältnisse
vorzunehmen.
Werden im Rahmen eines Erbfalls die Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebs auf verschiedene Erben verteilt, wird der
einheitliche landwirtschaftliche Betrieb zerschlagen.
Das hat zur Folge, dass ein Rechtsnachfolger, der die Flächen nicht selbst zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzt, diese in
seinem Privatvermögen hält.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 206 Nr. 3 EStB 2018 S. 179 Nr. 5 ErbStB 2018 S. 174 Nr. 6 NWB-EV 2018 S. 111 Nr. 4 NAAAG-77958
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