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FG Köln Beschluss v. - 15 V 3279/17

Gesetze: AO § 238, FGO § 69, AO § 233a

Aussetzung der Vollziehung

Keine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz nach § 238 AO

Leitsatz

1) Eine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz von 6 % nach § 238 AO kommt wegen des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung nicht in Betracht.

2) Die inzidente Prüfung von Einwendungen gegen den in der Hauptsache angefochtenen Grundlagenbescheid ist auf Folgebescheide auch in Aussetzungsverfahren nicht vorgesehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGK:2018:0129.15V3279.17.00

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 469 Nr. 9
KÖSDI 2018 S. 20739 Nr. 5
IAAAG-75501

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