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BPatG Beschluss v. - 26 W (pat) 50/04

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "MORGEN POST BRIEFSERVICE GMBH (Wort-Bild-Marke)/POST" - zur Kennzeichnungskraft - zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung erforderliche Nachweise sind zur Begründung der erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht geeignet - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der gedanklichen Verbindung – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde

Fundstelle(n):
OAAAG-73743

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