Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Schleswig-Holstein Beschluss v. - L 6 AS 89/16 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

1. Wird mit der Klage nur noch die Abänderung der Kostengrundentscheidung im Widerspruchsbescheid begehrt, nachdem zunächst die Sachentscheidung angegriffen worden ist, ist für die Wertberechnung nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b SGG allein der Wert der Kostengrundentscheidung maßgebend. Auf den (geringeren), die Wertgrenze des § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG unterschreitenden Wert der Hauptforderung kommt es nicht mehr an.

2. Die Anfechtung der Sachentscheidung führt grundsätzlich zur Erledigung der ablehnenden Kostengrundentscheidung im Widerspruchsbescheid. Wird die Anfechtung der Sachentscheidung im Klageverfahren fallengelassen, ist über die Kosten unter Einbeziehung der Kosten des Widerspruchsverfahrens nur nach § 193 SGG zu befinden.

Fundstelle(n):
QAAAG-73041

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen