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BBK Nr. 4 vom Seite 162

Bilanzielle Überlegungen und Gestaltungsalternativen zum Jahresabschluss 2017

Praxistipps und -hinweise zur aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Bernd Rätke

[i]Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2017, NWB 49/2017 S. 3696-3805 NWB QAAAG-63681 Der Beitrag gibt Tipps und Hinweise für die Erstellung des Jahresabschlusses 2017. Dabei werden sowohl die aktuelle Rechtsprechung des BFH als auch die BMF-Schreiben des Jahres 2017 berücksichtigt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Aktiva

1. Grundstücke und Gebäude

1.1 Gebäude auf dem Grundstück des Ehegatten

[i]Rätke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, BBK 23/2016 S. 1133 NWB KAAAF-87066 Bei Gebäuden des Unternehmers auf dem Grundstück seines Ehegatten sollte an die neue BFH-Rechtsprechung gedacht werden. Ist der Unternehmer nämlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, darf er kein „Gebäude auf fremdem Grund und Boden“ mehr aktivieren, sondern nur einen sog. Aufwandsverteilungsposten, wenn er die Herstellungskosten getragen hat. Bedeutung hat dies insbesondere für die AfA, die nur i. H. von 2 % jährlich gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG statt i. H. von 3 % (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) in Anspruch genommen werden darf.

[i]Hoffmann, Bauten auf dem Ehegattengrundstück, StuB 6/2017 S. 209 NWB UAAAG-40271 Sofern der Unternehmer in der Vergangenheit eine AfA i. H. von 3 % in Anspruch genommen hatte, hat er zu hoch abgeschrieben und ist nach Auffassung des BMF zu einer gewinnerhöhenden Bilanzberichtigung verpflichtet. Die Gewinnerhöhung kann er durch eine Rücklage i. H. von 4/5 kompensieren. Soweit die Bilanzber...