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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 1 V 10/17 EFG 2018 S. 312 Nr. 4

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 11, BewG § 14 Abs. 2

Begrenzung der Nießbrauchslast im Rahmen der Ermittlung der Teilentgeltlichkeit einer gemischt-freigebigen Zuwendung

Leitsatz

  1. Der Umfang der Bereicherung bestimmt sich bei einer gemischten Schenkung nach dem Verhältnis zwischen Verkehrswert der Bereicherung und der Leistung bei der Ausführung der Zuwendung. Eine dabei auftretende deutliche Diskrepanz zwischen Leistung und Gegenleistung begründet die widerlegbare Vermutung, dass die Zuwendung im Umfang der Bereicherung unentgeltlich war und dem Zuwendenden der Wertunterschied bekannt und bewusst gewesen ist.

  2. Eine deutliche Diskrepanz liegt regelmäßig vor, wenn der Wertunterschied 20-25 % beträgt.

  3. Die Ausführung einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks erfolgt erst mit dem Tod des Schenkers ausgeführt, wenn der Eintritt der Rechtsänderung ins Grundbuch nicht jederzeit, sondern erst gegen Vorlage der Sterbeurkunde herbeigeführt werden kann.

  4. Bei Übertragung eines Grundstücks im Wege der gemischt freigebigen Zuwendung unter dem Vorbehalt des auf die Lebenszeit des Zuwendenden beschränkten Nießbrauchs bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Schenkungssteuerbescheides, wenn bei der Ermittlung des freigebigen Teils der Zuwendung die Nießbrauchslast nach § 14 Abs. 2 BewG begrenzt wird.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 8 Nr. 51
DStRE 2019 S. 204 Nr. 4
EFG 2018 S. 312 Nr. 4
ErbStB 2018 S. 73 Nr. 3
EAAAG-71746

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