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StuB Nr. 3 vom Seite 85

Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen in der Steuerbilanz

Anmerkungen zum

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian und StB Julian Fey

§§ 4f und 5 Abs. 7 EStG regeln die steuerbilanzielle Abbildung der Übertragung von Verpflichtungen, die steuerbilanzrechtlichen Ansatzverboten, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalten unterliegen. Nach Einführung der Regelungen im Dezember 2013 durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz liegt nunmehr ein BMF-Schreiben vor, das zu zahlreichen Zweifelsfragen aus Sicht der Finanzverwaltung Stellung nimmt.

Kernfragen
  • Für welche Übertragungen von Verpflichtungen gelten §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG?

  • Welche Verpflichtungen sind von §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG betroffen?

  • Sind die Vorschriften auch für Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden?

I. Einleitung

[i]Bolik, BMF-Entwurf zu den Steuerfolgen der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG – Hebung stiller Lasten, StuB 4/2017 S. 156 NWB DAAAG-37910 Grützner, Die Übernahme von Verpflichtungen in der steuerlichen Gewinnermittlung, StuB 1/2015 S. 17 NWB UAAAE-81941 Adrian/Fey, Verpflichtungsübernahme nach dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, StuB 2/2014 S. 53 NWB WAAAE-52672 Bisle/Dönmez, in: Kraft/Kanzler/Bäuml, EStG, 2. Aufl. 2017, § 5 Rn. 406 NWB SAAAG-35400 Ende Dezember 2013 wurden durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz, AIFM-StAnpG) mit §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG Regelungen zur steuerbilanziellen Behandlung für die Übertragung von Verpflichtungen eingeführt. Dabei geht es im Kern um die Übertragung von Verpflichtu...