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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 184/14

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG § 19 Abs. 2EStG 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. a EStG§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb

Besteuerung der Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen Krankenversicherung - Verbot der Doppelbesteuerung

Leitsatz

1. Die Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (Körperschaft des öffentl. Rechts) werden nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b EStG i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert.

2. Wenn das Verbot der Doppelbesteuerung beachtet wird, werden die Rentenbezüge aus einem Altersvorsorgevertrag mit der VBL, die umlagefinanziert sind, mit dem Ertragsanteil besteuert.

Fundstelle(n):
WAAAG-69962

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